Stand 01.01.2014
§1.Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Carolin Schweizer, im folgenden Carolin Schweizer genannt, geschlossenen Verträge mit Geschäftskunden, soweit in Einzelverträgen nichts anderes vereinbart wird. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Carolin Schweizer vor. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er Carolin Schweizer sofort schriftlich darauf hinweisen.
§2. Vertragsgegenstand und -durchführung
Die im Einzelfall zu erbringende Leistung von Carolin Schweizer bemisst sich nach dem vom Kunden unterschriebenen Angebot. Etwaige Änderungen des Vertragsgegenstandes sind nur dann verbindlich, sofern sie schriftlich von Carolin Schweizer bestätigt sind. Angebote sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
Carolin Schweizer wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit agieren und alle für die Leistungserbringung durch Carolin Schweizer wesentliche Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Sämtliche Informationen werden von Carolin Schweizer vertraulich behandelt. Der Kunde sichert zu, dass alle bei der Bestellung oder Beauftragung gemachten Angaben aktuell und richtig sind.
§3. Angebot, Bestätigung und Annahme
Eine vom Kunden abgegebene Bestellung stellt ein vom Kunden an Carolin Schweizer gerichtetes Angebot zum Kauf ihrer Produkte und Dienstleistungen unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen beziehungsweise Beauftragungen unterliegen der anschließenden Annahme durch Carolin Schweizer. Individuelle Angebote und Projektverträge gelten als vom Kunden bestätigt entweder durch Unterzeichnung vom Auftraggeber oder durch erfolgreiche Anzahlung beziehungsweise Zahlung durch den Auftraggeber und infolge dessen die Erbringung der Leistung beziehungsweise Bereitstellung von Diensten durch Carolin Schweizer.
§4. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Carolin Schweizer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Lieferanten von Carolin Schweizer oder deren Unterlieferanten eintreten – hat Carolin Schweizer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Carolin Schweizer, die Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag durch Carolin Schweizer oder den Kunden, so kann der Kunden hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich Carolin Schweizer nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
Die Lieferverpflichtungen von Carolin Schweizer sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde. Der Kunde ist zur Annahme und Prüfung verpflichtet.
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt hat.
Im Falle von Auftragsänderungen verlieren vereinbarte Lieferfristen ihre Verbindlichkeit. Die Lieferfristen sind sodann neu zu verhandeln und unterliegen der folgenden Bestimmungen §6 Vergütung.
Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von Carolin Schweizer, wenn und soweit dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
§5. Vergütung, Zahlung und Zahlungsverzug
Die Vergütung wird, soweit nicht anders vereinbart, nach Aufwand berechnet. Es gelten die im Vertrag vereinbarten oder die allgemein gültigen Preise und Stundensätze von Carolin Schweizer. Alle Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungsbeträge, wenn nicht anders angegeben, sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug fällig.
Barauslagen und besondere Kosten, welche Carolin Schweizer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten, Lizenzgebühren sowie Leistungen dritter.
Bei einem nicht zustande kommenden Projekt, behält Carolin Schweizer sich vor die geleistete Beratungsleistung und weitere Leistungen in Rechnung zu stellen.
Droht dem Kunden eine Zahlungsunfähigkeit, teilt er diese Carolin Schweizer frühzeitig und unverzüglich schriftlich mit.
Bei Zahlungsverzug ist Carolin Schweizer berechtigt, die Nutzung der Leistung zu untersagen oder zu sperren. Dies bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Ist der Kunde nicht in der Lage, seinen Pflichten nachzukommen, ist Carolin Schweizer berechtigt, bestehende Verträge fristlos zu beenden.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist Carolin Schweizer berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
Wird der Vertrag durch Nichtzahlung vereinbarter Zwischenzahlungen oder Teilrechnungen für Carolin Schweizer unerfüllbar, ist Carolin Schweizer berechtigt, die Arbeiten ganz oder teilweise einzustellen. Im Falle des Vertragsbruches durch den Kunden, bei unbegründeter Nichtzahlung, ist Carolin Schweizer berechtigt das gesamte Projektvolumen abzurechnen, auch wenn es über die bereits erbrachten Leistungen hinausgeht. Der Kunde hat den Schaden durch schuldhafte Vertragsverletzungen gegenüber Carolin Schweizer und der gebuchten Zeiträume auszugleichen.
Carolin Schweizer ist berechtigt, jede Mahnung mit einer Aufwandspauschale von 7,50 EUR zu berechnen. Andere weitere Forderungen bleiben hiervon unberührt.
Bei Zahlungsverzug steht Carolin Schweizer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % – über dem über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. – zu, sofern an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist.
§6. Eigentumsvorbehalt
Jedes visuelle Design und jede Animation stehen, wenn nicht anders angegeben, unter dem Urheberrecht von Carolin Schweizer. Der Kunde ist nicht berechtigt, erworbene Leistungen zu vervielfältigen, weiter zu veräußern oder an Dritte abzutreten oder weiterzugeben.
Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt darf der Kunde nicht verpfänden. Erfolgt eine Pfändung, muss der Kunde Carolin Schweizer umgehend informieren und den Dritten über die Nichtübertragbarkeit der Ware unterrichten.
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Carolin Schweizer. Bei Zahlungsverzug ist Carolin Schweizer berechtigt, die Lieferung zurückzunehmen. In der Rücknahme der Lieferung durch Carolin Schweizer liegt kein Rücktritt vom Vertrag begründet, es sei denn, Carolin Schweizer hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Kunde ist nicht berechtigt unbezahlte Ware zu nutzen oder zu veräußern.
§7. Urheber- und Nutzungsrechte
Die von Carolin Schweizer gelieferten, aber nicht erstellten Arbeitsergebnisse Dritter wie z.B. Bilder, Grafiken, Texte sowie Animationen und Film oder Webdesign sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Kunden nur für die einmalige Nutzung für den im Vertrag angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum zur Verfügung. Jede weitere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Alle mit den gelieferten Arbeiten zusammenhängenden Nutzungsrechte von Carolin Schweizer überträgt diese im Rahmen des Vertragszweckes auf den Kunden, d.h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei der Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Carolin Schweizer.
Der Kunde versichert gegenüber Carolin Schweizer, dass er Urheberrechtsinhaber bzw. Inhaber eines umfassenden zur Durchführung des erteilten Auftrages notwendigen Verwertungsrechtes des von ihm an Carolin Schweizer zur Verfügung gestellten Materials (z.B. Bilder) ist. Der Kunde hat Carolin Schweizer von jeglicher Inanspruchnahme durch verletzte Schutzrechte Dritter freizustellen.
§8. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren zwölf Monate nach Erbringung der Leistung, der Übergabe der Software/Lizenz beziehungsweise der Bereitstellung der Dienste.
Innerhalb der Gewährleistungszeit ist Carolin Schweizer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nur wenn die Nacherfüllung durch Carolin Schweizer nicht in einer angemessenen Frist erfolgen kann, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde teilt Carolin Schweizer Mängel unverzüglich, detailliert, nachvollziehbar und reproduzierbar mit. Carolin Schweizer ist berechtigt, den Aufwand für eine Mängelbeseitigung zu berechnen, wenn der Kunde einen Mangel meldet, obwohl kein Mangel vorliegt, dieser nicht reproduzierbar oder nachweisbar ist oder der Aufwand auf Grund einer Ursache, die der Kunde zu vertreten hat bzw. Carolin Schweizer nicht zu vertreten hat, entsteht.
Carolin Schweizer haftet nur bei Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Daneben haftet Carolin Schweizer nur bei schuldhafter Verletzung einer Vertragspflicht.
Dabei ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden und auf die Höhe des Auftragswertes, bei einem Dauerschuldverhältnis auf die Höhe der Entgelte eines Jahres, beschränkt. Carolin Schweizer haftet nicht für entfernte Folgeschäden.
Carolin Schweizer haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt.
Die Einschränkung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, Körper und/oder Gesundheit.
§9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB von Carolin Schweizer ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtskräftige zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.
§10. Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung des Kunden und Carolin Schweizer beruht ausschließlich auf dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln.